Schulmusik

Schulmusik
Schul|mu|sik 〈f. 20; unz.〉
1. in der Schule im Unterricht gepflegte Musik
2. Schulfach an Musikhochschulen zur Ausbildung von Musiklehrern

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Schul|mu|sik, die:
1. musikalische Betätigung in der Schule (1).
2. <o. Pl.> die Schulmusik (1) beinhaltendes Studienfach an Musikhochschulen.

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Schulmusik,
 
Bezeichnung für das Aufgabenfeld der Musikerzieher an allgemein bildenden Schulen, insbesondere an Gymnasien, sowie für das Studienfach an Musikhochschulen, in dem hierzu ausgebildet wird. Schulmusik hat die Aufgabe der praktischen Umsetzung dessen, was Musikdidaktik und -pädagogik (Musikerziehung) theoretisch lehren. Sie ist abhängig von deren geschichtlichen Wandlungen, steht aber nicht selten in kritischem Spannungsverhältnis zu deren wissenschaftlichen Positionen.
 
Die Anfänge der Schulmusik in den Klosterschulen der karolingischen Zeit erwuchsen aus der Mitwirkung der Knaben am Kirchengesang. Auch später blieb die Ausbildung der Kirchensänger die Hauptaufgabe. In der reformatorischen Lateinschule mit Kantorei und Kurrende war der Kantor eine der wichtigsten Persönlichkeiten der Schule. Schuldrama und Schuloper wurden besonders in den Gymnasien der Jesuiten gepflegt. Die Säkularisation im 18. Jahrhundert führte zu einem Verfall der Schulmusik, dem eine schrittweise Erneuerung im 19. und 20. Jahrhundert folgte: qualifizierte Musiklehrerausbildung am Königlichen Institut für Kirchenmusik in Berlin, Memorandum H. Kretzschmars (1900) über die Neugestaltung der Musikerziehung, Fortsetzung dieser Bestrebungen durch die Reform L. Kestenbergs (1922-25), neue inhaltliche und methodische Impulse durch die Jugendmusik- und die Kunsterziehungsbewegung der 20er-Jahre. Seitdem steht der Musikunterricht gleichrangig neben den übrigen Schulfächern, und die Schulmusikerausbildung (achtsemestriges Studium, zusätzlich ein wissenschaftliches Beifach) vermittelt entsprechende praktische, theoretische und didaktische Qualifikationen.
 
Seit 1950 hat sich das Selbstverständnis der Schulmusik vielfach gewandelt, da auch das Fach Musik im Gesamtverband der Schule und in Abhängigkeit von gesellschaftlichen, erziehungswissenschaftlichen und musikpädagogischen Zielvorstellungen breiten bildungspolitischen Diskussionen unterliegt. Verschiedene, teils kontroverse Positionen - Orientierung entweder am Kunstwerk oder am soziokulturellen Umfeld der Schüler (Jazz-, Rock-, Popmusik), Erziehung zur Kreativität, Sensibilisierung der Wahrnehmung, curriculare Reflexion, handlungsorientierter Unterricht - geben der Schulmusik immer wieder neue Impulse im Rahmen ihrer grundsätzlichen Aufgabe, Musikalisches in seiner historischen und phänomenalen Vielfalt Schülern bekannt und lebendig zu machen.
 
 
G. Schünemann: Gesch. der dt. S., 2 Bde. (21931-32, Nachdr. 1968);
 G. Pietzsch: Die Musik im Erziehungs- u. Bildungsideal des ausgehenden Altertums u. frühen MA. (1932, Nachdr. 1969);
 
Neues Hb. der S., hg. v. E. Valentin u. a. (1975);
 
S.-Lehrer u. Laienmusik, hg. v. H. G. Bastian (1988);
 
S. u. Musikschule in der Verantwortung. Begabungsforschung, Begabtenfindung u. Begabtenförderung »von unten«, hg. v. H. G. Bastian: (1997);
 H. Hammel: Die S. in der Weimarer Rep. (1990);
 
S. - ein Studium im Umbruch, hg. v. W. Jank (1996).

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Schul|mu|sik, die <o. Pl.>: 1. Musikunterricht u. alle musikalische Betätigung in der ↑Schule (1). 2. Studienfach an Musikhochschulen.

Universal-Lexikon. 2012.

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